AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Schanes GmbH, im Folgenden kurz "Schanes" genannt.
1. Geltung der AGB
Alle Lieferungen von Waren, Leistungen und sinngemäß auch die Erbringung von Leistungen
durch "Schanes" werden ausschließlich aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen
ausgeführt, und anerkennt der Kunde mit Vornahme der Bestellung
bzw. spätestens mit Annahme der Ware bzw. Leistung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden können nur durch
vertretungsbefugte Personen von "Schanes" getroffen werden und gelten nur für den einzelnen
Geschäftsfall. Allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich
widersprochen, auch wenn "Schanes" nach Erhalt dieser Geschäftsbedingungen des
Kunden nicht neuerlich widerspricht. Für Kunden, die als Verbraucher im Sinne §1 KSchG
anzusehen sind, unterliegt das Geschäft ab einem vom Verbraucher zu zahlenden Entgelt
von über € 50,00 den Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes - FAGG,
BGBl. I. vom Nr. 33/2014 vom 26.05.2014.
2. Preise
Alle Preise gelten in Euro. Preisangaben verstehen sich für Verbraucher inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, für gewerbliche Kunden exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle Preisangaben sind unverbindlich und Korrekturen vorbehalten. Maßgebend ist
jeweils der in der von "Schanes" zu übermittelnden Auftragsbestätigung genannte Preis zuzüglich
Liefer- und Versandleistungen.
Bei offensichtlichen Preisfehlern, die infolge technischer Mängel oder Tippfehlern veröffentlicht
werden, behält sich "Schanes" vor, den korrekten Preis zu berechnen.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten usw. sind freibleibend und unverbindlich.
Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen
Annahme durch "Schanes". Bei sofortiger Lieferung kann jedoch die schriftliche
Annahme auch durch Rechnung ersetzt werden. "Schanes" behält sich auch vor, die Bestellung
nicht anzunehmen bzw. eine Bestellung nur für registrierte Kunden durchzuführen. Verkaufsangestellte
von "Schanes" sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen,
oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Der wirksame Abschluss
eines Vertrages mit jugendlichen Kunden unter 18 Jahren benötigt die Unterschrift
des gesetzlichen Vertreters.
4. Lieferung, Zahlung
Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt,
Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von "Schanes" nicht zu
vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse
verlängert. Für den Fall einer Leistungsverhinderung von mehr als 30 Tagen sind "Schanes"
sowie der Auftraggeber oder Käufer berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung erfolgt im Normalfall innerhalb einer Woche
ab der Bestellbestätigung, aber jedenfalls innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Lieferfrist
von 30 Tagen ab Bestelldatum. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von "Schanes" durch Lieferanten und
Hersteller. Verlängert sich die Lieferzeit, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche
ableiten. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist "Schanes" berechtigt, Teillieferungen
zu erbringen. Von "Schanes" werden im Shop ausschließlich Bestellungen zur Auslieferung
im Inland entgegen genommen. Lieferungen erfolgen ausschließlich per Nachnahme.
Bei einem Warenwert von über € 2.500,00 brutto hat der Besteller bzw. Käufer eine entsprechende
Vorauszahlung in Höhe der vorgenommenen Bestellung zu leisten. Eine Zahlung
gilt erst dann als erfolgt, wenn "Schanes" kosten- und spesenfrei über den Gesamtbetrag
verfügt. Sondervereinbarungen werden von "Schanes" nur mit gewerblichen Kunden
geschlossen und bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.
Die bei "Schanes" bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung sämtlicher
Forderungen im Eigentum der Firma "Schanes". Vor vollständiger Bezahlung der Forderung
von "Schanes" ist es untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen
oder Dritten daran sonstige Rechte einzuräumen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
und alle anderen die Rechtsstellung von "Schanes" beeinträchtigenden Zugriffe Dritter auf
die mit dem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware sind unverzüglich an "Schanes" anzuzeigen.
Der Auftraggeber bzw. Besteller ist verpflichtet derartigen Maßnahmen unter Hinweise
auf das Vorbehaltseigentum von "Schanes" sofort zu widersprechen.
Bei Zahlungsverzug ist "Schanes" berechtigt, bei Privatkunden Verzugszinsen in Höhe von 9
% im Sinne § 6 Abs. 1 Z. 13 KSchG, sowie bei gewerblichen Kunden im Sinne § 1333 Abs. 2
ABGB im Ausmaß von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag
eines Halbjahres gilt, zu verrechnen.
Darüber hinaus haftet der in Verzug befindliche Kunde für sämtliche aufgrund des Verzugs
angefallenen Betreibungskosten wobei sowohl außergerichtliche Mahnspesen, als auch die
tarifmäßigen Kosten eines eingeschalteten Rechtsanwalts umfasst sind.
4a. Rechnungs- und Gutschriftslegung
"Schanes" versendet Rechnungen und Gutschriften laut österreichischem Rechnungslegungsgesetzt.
Das heißt, dass Sie die Rechnung oder Gutschrift per Post, beigepackt bei Ihrer Bestellung,
persönlich, oder per e-Mail bekommen können.
Die Wahl der Übermittlung bleibt "Schanes" überlassen.
5. Gefahrenübergang
Die Wahl der Versandart bleibt "Schanes" überlassen. Mit dem Verlassen der Ware des Lagers
von "Schanes" oder geschäftsbezogenen Lagern bzw. bei Übergabe der Ware an die
Bahn, Post oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über. Eine eventuelle auch
nur teilweise Übernahme der Transportkosten durch "Schanes" oder einen geschäftsbezogenen
Vertragspartner hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Falls der Versand
sich ohne die Schuld von "Schanes" verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übersendet,
ist die Ware bereits mit der Aushändigung an die mit der Übersendung betraute Person
übergeben, sofern die Art der Übersendung der getroffenen Vereinbarung mangels einer
solchen der Verkehrsübung widerspricht.
Übersendet "Schanes" die Ware an Kunden, die als Verbraucher im Sinne § 1 KSchG anzusehen
sind, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den
Verbraucherkunden über, sobald die Ware an den Verbraucher oder allenfalls an einen von
diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten, abgeliefert wird. Hat der Verbraucherkunde
die Wahl der Versandart durch "Schanes" nicht genutzt und selbständig einen
Beförderungsvertrag geschlossen, geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der
Ware durch "Schanes" an den vom Verbraucherkunden gewählten Beförderer über. Auf den
gemäß Punkt 4. dieser AGB vereinbarten Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen von "Schanes" wird verwiesen.
6. Annahmeverzug
Bei Erfolglosigkeit des ersten Zustellversuches durch den von "Schanes" beauftragten Spediteur
wird die Ware für einen Zeitraum von einer Woche eingelagert. Je nach Wunsch des
Kunden erfolgt ein zweiter Zustellversuch nach Terminvereinbarung oder eine Selbstabholung
durch den Kunden. Bei Verstreichen der einwöchigen Einlagerungszeit ohne entsprechende
Mitwirkung des Kunden in obigem Sinne wird die Ware an "Schanes" retourniert und
gerät der Kunde in Annahmeverzug. Gerät der Auftraggeber bzw. Käufer in Annahmeverzug,
ist "Schanes" berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern.
"Schanes" kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
"Schanes" behält sich ein Rücktrittsrecht bei Annahmeverweigerung vor und ist wahlweise
berechtigt als Schadenersatz entweder einen angemessenen Pauschalpreis oder den Ersatz
des tatsächlich entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Darüber hinaus ist "Schanes"
berechtigt, den unter Punkt 4. ersichtlichen Verzugszinssatz zu verrechnen. Darüber
hinaus haftet "Schanes" nur mehr für den Fall vorsätzlicher oder zumindest grob fahrlässiger
Beschädigung der Waren, nicht jedoch höherer Gewalt, Zufall, oder fahrlässigen Verhaltens
eines Erfüllungsgehilfen oder beigezogenen Spediteurs oder Lagerhalters.
7. Gewährleistung, Rügepflicht
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen maximal sechs bzw. 24 Monate im gewährleistungsrechtlichen
Sinn. Offensichtliche Mängel sind spätestens sieben Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich
anzuzeigen. Gewerblichen Kunden ist bekannt, dass die bei "Schanes" bestellten Waren
von "Schanes" originalverpackt weiterveräußert oder überhaupt direkt an den Käufer ausgeliefert
werden, so dass "Schanes" nur eingeschränkt Möglichkeit hat, der Untersuchungsund
Rügeobliegenheit im Sinne §§ 377f HGB nachzukommen. Der gewerbliche Kunde übernimmt
sohin diese sich aus §§ 377f HGB ergebende Untersuchungs- und Rügepflicht und
verpflichtet sich somit, sowohl offene, als auch offenkundige Mängel unverzüglich an "Schanes"
anzuzeigen um "Schanes" die Möglichkeit zu geben, selbst unverzüglich entsprechende
Rügen an die Hersteller- oder Zulieferfirma vornehmen zu können.
Hinsichtlich sämtlicher IT-Komponenten wie Hardware, Software, Speicher, sowie Elektroartikel,
welche nach dem aktuellen Stand der Technik nicht immer fehlerfrei arbeiten, übernimmt
"Schanes" keinerlei Haftung für einen fehlerfreien Betrieb bzw. für Schäden sowie
Folgeschäden, die bei der Verwendung des Produktes entstehen. Ebenso haftet "Schanes"
nicht für Mängel und Schäden, die im Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde Vorschriften
über Installation, Hardware- und Software-Umgebung sowie Einsatz und Einsatzbedingungen
nicht eingehalten hat. Hinsichtlich Artikel, die als Gebrauchtwaren ausgewiesen
sind, worunter auch Flohmarktartikel zu verstehen sind, gewährt "Schanes" nur eine 20-
tägige Funktionsgarantie und behält sich "Schanes" vor, gegebenenfalls den Fehler zu beheben
oder den Kaufpreis rück zu erstatten.
Der Auftraggeber bzw. Besteller ist verpflichtet, die reklamierte Ware ordnungsgemäß und
originalverpackt an die von "Schanes" angegebene Adresse zurück zu senden. Für verursachte
Schäden aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden übernimmt
"Schanes" keine Haftung. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw.
Garantieansprüchen erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der "Schanes" dadurch entstandenen
Aufwendungen. "Schanes" behält sich eine Weiterverrechnung von Kostenpauschalen,
mit welchen "Schanes" belastet wird, vor. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit
sind kostenpflichtig. Werden die vom Hersteller bekannt gegebenen Betriebs- und
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den originalen Spezifikationen
entsprechen, so entfällt jeder Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch, soweit der Mangel
auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe,
so wie das öffnen von Geräten, zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen in
Farbe, Abmessung und/oder Qualität und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte
aus.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, culpa
in contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen "Schanes" als auch die
Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen von "Schanes" ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Sämtliche IT-Komponenten wie Hardware,
Software, etc. arbeiten nach aktuellem Stand der Technik nicht immer fehlerfrei, dementsprechend
kann "Schanes" den fehlerfreien Betrieb nicht sicherstellen und haftet nicht für
Schäden oder Folgeschäden, die infolge technischer Mängel beim Käufer entstehen. Weiters
haftet "Schanes" nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entstandene
Kosten bzw. Kosten einer Ersatzvornahme sowie für den Fall eines Datenverlustes,
außer wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
Darüber hinaus übernimmt "Schanes" keinerlei Haftung für die Fehlerhaftigkeit in der Übertragung
von Daten.
8. Belehrung über das Rücktrittsrecht für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-
Gesetz (FAGG) berechtigt, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die
Rücktrittsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
bei Kaufverträgen und sonstigen auf entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen
an dem Tag, an dem der Verbraucher selbst oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als
Beförderer tätiger Dritter den Besitz der Ware erlangt. Wenn der Verbraucher mehrere Waren
im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, und die Lieferung getrennt durchgeführt
wird, mit jenem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter,
nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt. Bei Lieferung
einer Ware in mehreren Teilsendungen mit jenem Tag, an dem der Verbraucher oder
ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten
Teilsendung erlangt. "Schanes" ist seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 Z. 8 FAGG bereits
technisch zwingend vor der Online-Shop-Bestellung durch den als Verbraucher zu qualifizierenden
Kunden nachgekommen. Eine weitere Belehrung über die Rücktrittsmöglichkeit
gemäß § 11 FAGG wurde im Rahmen der Auftragsbestätigung erteilt.
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. "Schanes" stellt hierfür
im "Online-Shop" ein Muster des Widerrufsformulars gemäß Anhang I Teil B, BGBl. 33/2014
vom 26.05.2014 zur Verfügung. Es steht dem als Verbraucher zu qualifizierenden Kunden
gemäß § 13 Abs. 1 FAGG frei, das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B direkt
auf der Website von "Schanes" elektronisch auszufüllen und abzuschicken. "Schanes" wird
den Eingang dieser Rücktrittserklärung unverzüglich bestätigen.
"Schanes" ist für den Fall eines berechtigten Rücktritts eines als Verbraucher zu qualifizierenden
Kunden gemäß § 14 Abs. 1 FAGG verpflichtet, alle vom Kunden geleisteten Zahlungen,
einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab
Zugang der Rücktrittserklärung rück zu erstatten. Die Rückzahlung durch "Schanes" erfolgt
auf jenes Kundenkonto, von dem aus die Zahlung des Kunden ursprünglich an "Schanes"
vorgenommen wurde. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung im "Schanes-Online-Shop"
ausdrücklich, dass er einer allfälligen Rücküberweisung auf das vom Kunden ursprünglich
verwendete Konto zustimmt.
Für den Fall, dass der als Verbraucher im Sinne § 1 KSchG zu qualifizierende Kunde entgegen
dem "Schanes" zukommenden Recht auf Wahl der Versandart entschieden und ausdrücklich
anstelle der angebotenen günstigen Standardlieferung eine andere Art der Lieferung
entschieden hat, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung der hierdurch entstandenen
Mehrkosten.
"Schanes" ist berechtigt, in solchen Fällen die Rückzahlung des ursprünglichen Kaufpreises
bzw. Bestellwertes zu verweigern, bis die Ware vom Kunden ordnungsgemäß retourniert und
bei "Schanes" eingelangt ist oder der als Verbraucher gemäß § 1 KSchG zu qualifizierende
Kunde zumindest einen Nachweis über die ordnungsgemäße Rücksendung der Ware erbracht
hat. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Rücksendung der Ware reicht jedoch
nicht aus, wenn "Schanes" angeboten hat, die Ware selbständig abzuholen.
Der als Verbraucher im Sinne § 1 KSchG zu qualifizierende Kunde ist verpflichtet, die von
"Schanes" gelieferte Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der
Rücktrittserklärung durch den Kunden an "Schanes" zurückzustellen. Für die Wahrung der
Rückstellungsfrist reicht ein schriftlicher Nachweis über die ordnungsgemäße Rücksendung
der Ware aus. Die unmittelbaren Kosten dieser Rücksendung der Ware sind ausschließlich
vom Verbraucherkunden selbst zu tragen. Über diese Pflicht des Kunden hat "Schanes" bereits
technisch zwingend vor Abgabe der Bestellung des Kunden im "Schanes-Online-Shop"
belehrt. "Schanes" steht es jedoch frei, aus welchen Gründen auch immer, eine Selbstabholung
der Ware auf eigene Kosten vorzunehmen.
Der als Verbraucher im Sinne § 1 KSchG zu qualifizierende Kunde hat "Schanes" nur dann
eine Entschädigung für die Minderung des Verkehrswertes der Ware zu bezahlen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise
der Ware nicht notwendigen Umfang mit derselben zurückzuführen ist. Eine entsprechende
Belehrung des Kunden durch "Schanes" hat bereits technisch zwingend vor Abgabe
der Bestellung im "Schanes-Online-Shop" stattgefunden.
Gemäß § 18 FAGG steht dem als Verbraucher im Sinne § 1 KSchG zu beurteilenden Kunden
in folgenden Fällen kein Rücktrittsrecht im Sinne § 11 FAGG zu:
-
Dienstleistungen, wenn der Unternehmer - auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens
des Verbrauchers nach § 10 sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über
dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung
- noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Ausführung der Dienstleistung
begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
-
Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt
abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist
auftreten können,
-
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
-
Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten
würde,
-
Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes
oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung
nach der Lieferung entfernt wurde,
-
Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen
Gütern vermischt wurden,
-
alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber
nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren
aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer
keinen Einfluss hat,
-
Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung
geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
-
Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen
über die Lieferung solcher Publikationen,
-
Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken,
Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen
und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer
ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,
-
die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen
Inhalten, wenn der Unternehmer - mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers,
verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem
Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung
oder Bestätigung nach § 5 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 - noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist
nach § 11 mit der Lieferung begonnen hat.
9. Urheberrechte
"Schanes" ist lediglich berechtigt, den Kunden Urheberrechte zu deren eigenen Benützung
im Sinne der Urheberrechtsabgabe weiterzugeben. Vervielfältigung, Weiterveräußerung etc.
ist ausschließlich Angelegenheit zwischen Urheber und den Kunden von "Schanes".
10. Datenschutz
"Schanes" ist berechtigt, den Käufer betreffende anfallende Kundendaten im Zusammenhang
mit der Abwicklung der Bestellung zu erheben, bearbeiten, speichern sowie zu internen
Marktforschungs- und eigenen Marketingzwecken zu nutzen.
11. Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist 2751 Matzendorf. Als Gerichtsstand wird Wiener Neustadt vereinbart, so
dass je nach sachlicher Zuständigkeit das Landesgericht Wiener Neustadt oder das Bezirksgericht
Wiener Neustadt ausschließlich zuständig sind.
12. Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen gegen "Schanes" an Dritte ist ausgeschlossen. Für Kunden,
welche als Konsument im Sinne des KSchG anzusehen sind, kann eine Aufrechnung mit
Forderungen von "Schanes" nur mit solchen Forderungen des Kunden vorgenommen werden,
die entweder gerichtlich festgestellt oder von "Schanes" anerkannt sind und im rechtlichen
Zusammenhang mit der Schuld des Konsumenten stehen.
Für gewerbliche Kunden ist eine Gegenverrechnung von eigenen Forderungen gegen
"Schanes" mit Forderungen von "Schanes" ausgeschlossen.
Für den Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen,
aber auch dem allfälligen Vorliegen einer Regelungslücke werden die
Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahe
kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmung
bleibt davon unberührt.
AGB der Schanes GmbH als PDF